2002/584/JI: Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Stellungnahmen bestimmter Mitgliedstaaten zur Annahme des Rahmenbeschlusses
Amtsblatt Nr. L 190 vom 18/07/2002 S. 0001 - 0020
Rahmenbeschluss des Rates
vom 13. Juni 2002
über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
(2002/584/JI)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union , insbesondere auf Artikel 31 Buchstaben a) und b) und Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b) ,
auf Vorschlag der Kommission(1),
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Tampere vom 15. und 16. Oktober 1999, insbesondere in Nummer 35 dieser Schlussfolgerungen.
- Im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen.
-
Die Gesamtheit der Mitgliedstaaten oder einige von ihnen sind Vertragsparteien verschiedener Übereinkünfte im Bereich der Auslieferung.
HAT FOLGENDEN RAHMENBESCHLUSS ERLASSEN: